Das müssen Sie beim Import von Fahrzeugen beachten

Wenn Sie ein Fahrzeug Importieren wollen, gibt es eine wesentliche Unterscheidung, ob Sie das Fahrzeug aus einem EU-Land oder aus einem Nicht –EU-Land importieren wollen.

Import von einem Fahrzeug aus einem EU-Land


Das gibt’s beim Import zu beachten:

Sie Kaufen einen Neuwagen in einem EU-Land, Sie sollten auf die Aushändigung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch “COC-Papier” (Certificate of Conformity) genannt, bestehen. In der Bescheinigung sollte die deutsche Schadstoffklassifizierung (zweistelliger Schadstoffschlüssel) enthalten sein. Dies ist für die Einstufung der Kfz-Steuer sehr wichtig.

Die Möglichkeiten der Fahrzeugüberführung:


Wenn Sie mit deutschen Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug auf eigener Achse überführen möchten, erkundigen Sie sich vorab bei den ausländischen Behörden, ob diese Kennzeichen akzeptiert werden. In Ländern, in denen das deutsche Kurzkennzeichen nicht akzeptiert wird, müssen Sie sich zusätzlich ein Exportkennzeichen des jeweiligen EU-Landes besorgen.

Der Transport auf einem Fahrzeugtransporter oder Anhänger ist auch ein Weg das Fahrzeug zu überführen.

Die Zulassung des Fahrzeuges aus einem EU-Land:


  • Mit den zum Fahrzeug gehörenden COC-Papier und eingetragener Schadstoffklassifizierung:

  • Von der Zulassungsstelle wird ein Fahrzeugbrief ausgestellt, der in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vermerkt wird.

  • Ein Fahrzeug mit COC-Papier, aber ohne Schadstoffklassifizierung:

  • Wenn Sie keine Schadstoffklassifizierung haben, ist eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers erforderlich. Als Alternative können Sie auch bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen sich eine Bestätigung besorgen.

  • Sie haben kein COC-Papier:

  • Wenn Sie kein COC-Papier besitzen, müssen Sie ein kostenpflichtiges Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erstellen lassen. (Das geht auch beim Tüv).

Fahrzeugkauf aus einem Land der nicht der EU angehört

Der Fahrzeug kauf und Import aus einem nicht EU-Land. Bau und Betriebsvorschriften weichen von der deutschen StVZO ab. Je nach Herstellungsland liegen diese Unterschiede in den Bereichen Beleuchtung (hier insbesondere die den Scheinwerfern), bei den Abgas- und Geräuschvorschriften und bestimmten Bauartgenehmigungs – pflichtigen Teilen.
Vor dem Fahrzeug Kauf, empfiehlt es sich ein Datenblatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers anzufordern.

Zusammen mit den Fahrzeugpapieren benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bei einem Neufahrzeug ein Certificate of Original

Wenn ein Fahrzeug schon mal in den USA zugelassen war, benötigen Sie ein
Certificate of Title

Das ist vor der Zulassung zu beachten:


Zum Zulassen in Deutschland wird ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt. Das geht z. B. beim Tüv. Es ist empfehlenswert sich vorab schon zu erkundigen, welche Umrüstungen nötig sind, und diese im Vorfeld schon zu erledigen. In bestimmten Fällen kann auch eine Ausnahme befürwortet werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit einer Prüfung der Scheinwerfer durch das lichttechnische Institut des TÜV, damit diese nicht unbedingt ausgetauscht werden müssen.

Für eine Zulassung in Deutschland aus einem nicht EU-Land benötigen Sie folgende Unterlagen:

Sachverständigen Gutachten

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister, die besagt, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder vielleicht gestohlen gemeldet ist.

Zoll Bescheinigung




Preisunterschiede der Autohersteller in Europa


Reimporteure machen sich die erheblichen Preisunterschiede der Autohersteller in Europa zunutze. In Europa gibt es erhebliche Unterschiede im Preisgefüge bei Fahrzeugen, die aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Diese Preisunterschiede können Sie sich zunutze machen, um an ein günstiges Fahrzeug zu kommen.

Doch auch beim Kauf eines solchen Fahrzeugs gibt es einiges zu beachten, damit es sich auch für Sie lohnt.

Der Nettopreis von PKW ohne alle Abgaben im Ausland liegt deutlich unter dem deutschen.

Wenn Sie oder ein Reimporteur ein aus einem EU-Land gekauftes Fahrzeug nach Deutschland exportiert, sind nur die in Deutschland übliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zu entrichten. Es fallen keine Zoll und Luxussteuer an.

Um diesen Preisvorteil zu nutzen, müssen Sie sich selbst auf den Weg in ein EU-Land machen, oder Sie lassen sich Ihr Fahrzeug von einem professionellen Autoimorteur besorgen.

Bei einem professionellen Autoimpoteur müssen Sie nur darauf achten, dass dieser im Bundesverband freier Kfz-Importeure ist. Dieser Verband hat Richtlinien und Kriterien, nach dem seriöse Anbieter arbeiten.




EU-Neufahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen

Bookmarks:
  • Digg
  • del.icio.us
  • Google Bookmarks
  • Current
  • email
  • MisterWong.DE
  • RSS
  • Twitter
  • Webnews.de
  • Yahoo! Bookmarks
  • Yigg
  • LinkArena
  • MSN Reporter

Eine Antwort hinterlassen

(erforderlich)

(erforderlich)